Fördermöglichkeiten für Treppenlifte

Was Sie tun können, wenn Sie einen Treppenlift benötigen, der finanzielle Aufwand aber die eigenen Mittel übersteigt.

In vielen Fällen ist es von besonderem Interesse, ob und welche Hilfen hier in Anspruch genommen werden können. Sollten Sie Fragen zu Ihren möglichen Unterstützern haben, können Sie sich gerne an unseren SANIMED-Berater wenden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Treppenlifte gehören in Deutschland nicht zu den Hilfsmitteln die für die gesetzliche Krankenversicherung leistungspflichtig sind.

Pflegeversicherung

In Deutschland zählen Sitzlifte und Plattformlifte zu den so genannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ und können von der Pflegeversicherung mit einem Betrag von maximal 4.000 Euro bezuschusst werden. Wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses ist, dass bereits eine Pflegestufe für den zukünftigen Treppenliftbenutzer beantragt wurde.

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Zum Thema Pflegeversicherung und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beraten wir Sie auch gerne bei einem für Sie völlig unverbindlichen Beratungstermin

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Staatliche Förderung

Seit Anfang 2012 unterstützt der Staat altersgerechte Umbaumaßnahmen mit einem sehr günstigen Darlehen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, aber auch Mieter. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert beispielsweise barrierefreie und barrierereduzierte Zugänge zu Gebäuden und Wohnungen. Dazu zählen die Überbrückung von Stufen, der Abbau von Schwellen sowie der Einbau von Treppenliften und Aufzügen. Dazu gehört auch der Umbau von Bad oder Küche.GANZ WICHTIG: Der Antrag muss über die Hausbank vor der Umbaumaßnahme gestellt werden. Weitere Infos zur KfW-Förderung erhalten Sie hier.

Chancen Spezial

Chancen Spezial, Das Zukunftsmagazin der KFW Bankengruppe
Altersgerecht umbauen: Haus ohne Hürden?

Unfall und Berufskrankheiten

Wenn ein Treppenlift in Folge eines fremdverschuldeten Unfalls, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit angeschafft werden muss, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten.

Treppenlifte von SANIMED überwinden Barrieren

ALLE IN­FOR­MA­TI­ON­EN AUF EINEN BLICK

Liftsysteme von SANIMED verhelfen Ihnen zu mehr Mobilität und Sicherheit im Alltag. Damit Sie unter all unseren Treppenlift- und Rollstuhllift-Modellen das für Sie passende finden, haben wir Ihnen alle wichtigen Daten in einer übersichtlichen Informationsbroschüre zusammengestellt.

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Arbeitsagentur, Rentenversicherung und Integrationsamt – nur für Berufstätige

Je nach der Dauer der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge können die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherungsträger für Hilfsmittelausstattungen am Arbeitsplatz zuständig sein. Nach SGB IX gehören dazu technische Arbeitshilfen, die wegen Art und Schwere der Behinderung zur Berufsausübung notwendig sind. Dazu kann ein Treppenlift gehören, mit dem ein Arbeitsplatz erreicht werden kann.

Die Integrationsämter leisten materielle Hilfestellung, wenn ein neuer zusätzlicher Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen eingerichtet wird. Sie können Zuschüsse zur „Grundausstattung“ eines Arbeitsplatzes leisten.

Weitere Kostenträger

Weitere Kostenträger, die unter gewissen Umständen ein Teil der Kosten für einen SANIMED-Treppenlift übernehmen können, sind regionale Förderungsprogramme, Berufsgenossenschaften (wenn durch einen Treppenschrägaufzug eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben ermöglicht werden kann) und das Sozialamt.

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Damit Sie den für Sie passenden Treppenlift finden, haben wir Ihnen alle wichtigen Daten in einer über-sichtlichen Informationsbroschüre zusammengestellt.

Bitte rechnen Sie 6 plus 7.

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