Die gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkasse zur Mindestaussattung für die Zulassung zur Abgabe der gerätegestützten Krankengymnatik (§124 Abs. 2+4 SGB V, Fassung vom 19. April 2001) einen profitablen Extra-Umsatz.
Eine der wesentlichen Vorraussetzungen für den Einsatz der Geräte in Ihrer Praxis ist, dass die Geräte den Richtlinien des Medizinproduktegesetzes (MPG) entsprechen müssen - zu Ihrer eigenen Sicherheit!